§ 1 VwRefATZV

Betroffene Verwaltungsbereiche

Als Bereiche, in denen wegen grundlegender Verwaltungsreformmaßnahmen in wesentlichem Umfang Stellen abgebaut werden, gelten

1.

aus dem Bereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Autobahndirektion Nordbayern, Landesbaudirektion

Staatliche Bauämter (einschließlich der staatlichen Hochbauämter, Hochschulbauämter und Straßenbauämter bis zu ihrem Wegfall)

2.

aus dem Bereich des Staatsministeriums der Justiz

Vollziehungsbeamte der Justiz

3.

aus dem Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

4.

aus dem Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ämter für Ländliche Entwicklung

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und staatliche agrarwirtschaftliche Fachschulen

5.

aus dem Bereich des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales, ohne Reha-Klinik Bad Reichenhall

6.

aus dem Bereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Wasserwirtschaftsämter

7.

aus dem Bereich verschiedener Ressorts

Regierungen.

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