§ 8 WGV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1996 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ablösung und Aufhebung von Nutzungsrechten (NRAV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 1970 (BayRS 2020-1-1-1-I) außer Kraft.

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