§ 6 WkKV

Finanzplanung

Der fünfjährige Krankenhaus-Finanzplan besteht aus:

1.

einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Krankenhaus-Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung und

2.

einer Übersicht über die Entwicklung der Jahresüberschüsse oder der Jahresfehlbeträge.

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