§ 6 WkPV
Finanzplanung
Der fünfjährige Finanzplan besteht aus
- 1.
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einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung und
- 2.
-
einer Übersicht über die Entwicklung der Jahresüberschüsse oder der Jahresfehlbeträge.
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