§ 6 WkPV

Finanzplanung

Der fünfjährige Finanzplan besteht aus

1.

einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung und

2.

einer Übersicht über die Entwicklung der Jahresüberschüsse oder der Jahresfehlbeträge.

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