§ 8 WNGebO
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gebühren für die Nutzung staatseigener Gewässer vom 2. Februar 1982 (BayRS 753-1-2-U) außer Kraft.
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