§ 29 ZALGM
Seminarbericht
1Über den Verlauf des Vorbereitungsdienstes eines Ausbildungsjahrgangs legt die Leitung des Studienseminars der Regierung einen in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen erstellten schriftlichen Bericht vor. 2Die Berichte sollen den Arbeitsplan und dessen Erfüllung durch alle Beteiligten erkennen lassen und können Verbesserungsvorschläge und Anregungen enthalten.
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