§ 23 ZALR

Seminarbericht

1Über den Verlauf des Vorbereitungsdienstes eines Ausbildungsjahrgangs legt der Seminarleiter dem Staatsministerium einen in Zusammenarbeit mit den Seminarlehrern erstellten schriftlichen Bericht vor. 2Dieser besteht aus einem allgemeinen Bericht und aus den Fachberichten der Seminarlehrer. 3Die Fachberichte der Seminarlehrer sind direkt an die jeweiligen Zentralen Fachleiter zu senden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.