§ 24 ZALR

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1995 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt unbeschadet des Absatzes 3 die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 469, BayRS 2038-3-4-5-1-K), geändert durch Verordnung vom 24. März 1995 (GVBl S. 159), außer Kraft.

(3) Abweichend von Absatz 1 gilt die bis einschließlich 31. August 1995 maßgebende Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) für folgende Studienreferendare weiter:

a)

Studienreferendare, die ihre Ausbildung im Februar und September 1994 begonnen haben,

b)

Studienreferendare, die ihre Ausbildung im Februar 1995 begonnen haben, nach Maßgabe der Verordnung zur Änderung der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen vom 24. März 1995 (GVBl S. 159).

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