§ 23 ZAPO-F I

Prüfungszeitpunkt und -ort

1Die fachliche Abschlussprüfung wird am Ende der fachlichen Ausbildung an der Abteilung des Staatsinstituts, an der die Ausbildung durchlaufen wurde, abgelegt. 2Die Jahresfortgangsnoten werden in eine Prüfungsliste eingetragen und den Studierenden spätestens vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben.

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