§ 7 ZQualVBau

Schallschutz

1Im Fach Schallschutz sollen die an der Prüfung Teilnehmenden nachweisen, daß sie über ausreichende Kenntnisse der fachlichen Grundlagen des Schallschutzes verfügen. 2In diesem Rahmen können insbesondere geprüft werden:

1.

DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau,

2.

Anforderungen an Luft- und Trittschalldämmung,

3.

Anforderungen an Planung und Ausführung.

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