§ 7 ZQualVBau
Schallschutz
1Im Fach Schallschutz sollen die an der Prüfung Teilnehmenden nachweisen, daß sie über ausreichende Kenntnisse der fachlichen Grundlagen des Schallschutzes verfügen. 2In diesem Rahmen können insbesondere geprüft werden:
- 1.
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DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau,
- 2.
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Anforderungen an Luft- und Trittschalldämmung,
- 3.
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Anforderungen an Planung und Ausführung.
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