§ 8 ZustV-Bezüge

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1989 in Kraft1.

Fußnote(n):

1
Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 10. Januar 1989 (GVBl S. 5). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsverordnungen.

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