§ 9 ZustV-Bezüge
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1989 in Kraft1.
Fußnote(n):
- 1
- Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 10. Januar 1989 (GVBl S. 5). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsverordnungen.
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