§ 4 ZustV-GM
Zuständigkeiten nach dem
Den in § 1 genannten Behörden werden im Rahmen ihrer Ernennungsbefugnis folgende Befugnisse übertragen, soweit keine Antragstellung beim Landespersonalausschuss erforderlich ist:
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.