§ 5 ZustV-JM

Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen

Die Zuständigkeit der Beschäftigungsbehörden für die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen zur Teilnahme an IT-Workshops, die als solche im Seminarmanagementprogramm der bayerischen Justiz geführt werden, wird dem Leiter der Justizakademie übertragen.

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