§ 1 ZustVAuslR
Ausländerbehörden
Ausländerbehörden sind
- 1.
-
die Kreisverwaltungsbehörden als untere Ausländerbehörden,
- 2.
-
die Regierungen als
- a)
-
Höhere Ausländerbehörden und
- b)
-
Zentrale Ausländerbehörden,
- 3.
-
die Regierung von Mittelfranken als Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften,
- 4.
-
das Landesamt für Asyl und Rückführungen (Landesamt) und
- 5.
-
das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als oberste Ausländerbehörde (oberste Landesbehörde).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.