Art. 20 ZustWiG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fußnote(n):
- 3)
- Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 530). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
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