§ 1 1. BesVNG
- 1.
- bis 19.
- 20.
- Die Sätze des Grundgehalts in der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 339) werden durch die Sätze in der Anlage 1 dieses Gesetzes ersetzt.
- 21.
- Die Sätze der in den Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung, in den Fußnoten zu den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B sowie in den Fußnoten zu der Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes aufgeführten Zulagen werden
- a)
- für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 1971 durch die Sätze in der Anlage 2a dieses Gesetzes,
- b)
- für die Zeit ab 1. Mai 1971 durch die Sätze in der Anlage 2b dieses Gesetzes
- ersetzt. 22.
- Die Sätze des Ortszuschlages in der Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes werden durch die Sätze in der Anlage 3 dieses Gesetzes ersetzt.
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