2. BImSchV
Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.1990
FundstelleBGBl I 1990, 2694
VersionZuletzt geändert durch Art. 106 V v. 19.6.2020 I 1328
Alle Normen
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittErrichtung und Betrieb
- Dritter AbschnittAnforderungen an Altanlagen
- Vierter AbschnittEigenkontrolle und Überwachung
- Fünfter AbschnittGemeinsame Vorschriften