§ 2 3. BetrAVStatVO
Erhebungseinheiten
(1) Die Erhebung im Jahr 1990 erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von höchstens 60.000 Unternehmen mit drei oder mehr tätigen Personen in den Wirtschaftsbereichen:
- 1.
- Produzierendes Gewerbe
- 2.
- Handel
- 3.
- Verkehr und Nachrichtenübermittlung
- 4.
- Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe
- 5.
- Dienstleistungen, soweit von Unternehmen und freien Berufen erbracht.
(2) In die Erhebung im Jahr 1991 werden höchstens 25.000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen aus der Erhebung nach Absatz 1 mit einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung einbezogen.
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