§ 3 3. BetrAVStatVO

Erhebungsmerkmale

(1) Erhebungsmerkmale für die Erhebung nach § 2 Abs. 1 sind:

1.
Wirtschaftszweig;
2.
tätige Personen, nach Geschlecht, Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung;
3.
Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme für das Jahr 1990;
4.
leitende Angestellte, sonstige Angestellte, Arbeiter, nach Geschlecht und Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung;
5.
Bestehen einer betrieblichen Altersversorgung;
6.
Arbeitnehmer mit bereits erteilten oder verbindlich vorgesehenen Zusagen auf eine betriebliche Altersversorgung des befragten Unternehmens, nach Geschlecht, leitenden und sonstigen Angestellten, Arbeitern sowie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung;
7.
Arbeitnehmer nach Nummer 6, nach leitenden und sonstigen Angestellten und Arbeitern sowie Durchführungsformen der betrieblichen Altersversorgung, bei betrieblichen Ruhegeldzusagen, Pensionskassen und Direktversicherungen zusätzlich: aus Gehaltsumwandlungen;
8.
Personen, die 1990 erstmals Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung des befragten Unternehmens empfangen haben, nach Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung;
9.
Einrichtung einer oder einer weiteren betrieblichen Altersversorgung bis 31. Dezember 1993.

(2) Erhebungsmerkmale für die Erhebung nach § 2 Abs. 2 sind:

1.
Wirtschaftszweig;
2.
Durchführungsformen der betrieblichen Altersversorgung für neu ins Unternehmen eintretende Arbeitnehmer;
3.
Arten der Versorgungszusagen nach Gesamtversorgungszusage, lohn- und gehaltsabhängiger Versorgungszusage, Versorgungszusage auf einen Festbetrag zusätzlich nach Abhängigkeit von der Dauer der Dienstzeit;
4.
Leistungsarten und Leistungsformen der betrieblichen Altersversorgung;
5.
Anpassung der zugesagten Versorgungsleistung während der Anwartschaftszeit an die wirtschaftliche Entwicklung, Anpassungskriterien, Zeitabstände;
6.
Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen, gesetzliche oder privatrechtliche Verpflichtung zur Anpassung, Zeitabstände;
7.
im Jahr 1990 ausgeschiedene Arbeitnehmer nach Geschlecht, leitenden, sonstigen Angestellten und Arbeitern sowie nach verfallenen und unverfallbar gewordenen Anwartschaften, bei verfallenen Anwartschaften zusätzlich nach Nichtvollendung des 35. Lebensjahres und Nichtbestehen einer 10jährigen Versorgungszusage;
8.
Bestand an Altersrenten für ehemalige Arbeitnehmer, nach Geschlecht, leitenden und sonstigen Angestellten, Arbeitern, Höhe der Brutto-Monatsrenten nach Größenklassen;
9.
Bestand an Invaliditätsrenten für ehemalige Arbeitnehmer, nach leitenden, sonstigen Angestellten und Arbeitern, Höhe der Brutto-Monatsrenten nach Größenklassen;
10.
Bestand an Hinterbliebenenrenten für Hinterbliebene ehemaliger Arbeitnehmer, nach Höhe der Brutto-Monatsrenten nach Größenklassen und Empfängergruppen;
11.
Änderungen an der betrieblichen Altersversorgung innerhalb der letzten zehn Jahre, nach Art und letztem Zeitpunkt der Änderung, Anzahl der von der Änderung betroffenen tätigen Arbeitnehmer;
12.
Höhe der Aufwendungen des Unternehmens für die einzelnen Durchführungsformen der betrieblichen Altersversorgung nach: Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen nach § 6a des Einkommensteuergesetzes zum 31. Dezember 1989 und 31. Dezember 1990, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen, Beitragszahlungen an Direktversicherer sowie Beiträgen für die Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und für den Pensionssicherungsverein, bei Pensionskassen und Direktversicherern zusätzlich nach Arbeitnehmeranteil;
13.
Höhe der gezahlten Versorgungsleistungen der Pensions- und Unterstützungskassen, der Direktversicherungen sowie aus betrieblichen Ruhegeldzusagen zusätzlich nach Art der Finanzierung;
tatsächliches Kassenvermögen der Unterstützungskassen bzw. Deckungskapital der Pensionskassen, bei überbetrieblichen Kassen der jeweils auf das befragte Unternehmen entfallende Anteil, das Deckungskapital der Direktversicherungen bezogen auf die Gesamtheit der vom befragten Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Versicherungsverträge jeweils zum 31. Dezember 1989 und 31. Dezember 1990;
14.
für jeden 1990 wegen Eintritt des Versorgungsfalls ausgeschiedenen Arbeitnehmer:
Geschlecht, Geburtsjahr, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit in Jahren, Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, letzte Stellung im Unternehmen (leitende oder sonstige Angestellte, Arbeiter), Höhe des Bruttomonatsverdienstes, Art der Rente sowie Höhe der Brutto-Monatsrente und/oder der einmaligen Kapitalleistung jeweils nach Durchführungsform der betrieblichen Altersversorgung;
15.
Für jeden 1990 verstorbenen Arbeitnehmer:
Geschlecht, Geburtsjahr, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit in Jahren, Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, letzte Stellung im Unternehmen (leitende oder sonstige Angestellte, Arbeiter), Höhe des Bruttomonatsverdienstes, Art der Rente sowie Höhe der den Hinterbliebenen zustehenden Brutto-Monatsrente und/oder der einmaligen Kapitalleistung nach Durchführungsform der betrieblichen Altersversorgung.

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