Inhaltsübersicht 41. BImSchV

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2Bekanntgabevoraussetzungen

Unterabschnitt 1Stellen im Sinne
von § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzeszes
§  3Organisationsform von Stellen
§  4Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen
§  5Unabhängigkeit von Stellen
§  6Zuverlässigkeit von Stellen

Unterabschnitt 2Sachverständige im Sinne von
§ 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§  7Fachkunde von Sachverständigen
§  8Unabhängigkeit von Sachverständigen
§  9Zuverlässigkeit von Sachverständigen
§ 10Gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen
§ 11Hilfspersonal; Haftpflichtversicherung

Abschnitt 3Bekanntgabeverfahren;
Nebenbestimmungen
§ 12Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung
§ 13Nachweise der Fachkunde und gerätetechnischen Ausstattung
§ 14Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 15Nebenbestimmungen

Abschnitt 4Pflichten bekannt
gegebener Stellen und Sachverständiger
§ 16Pflichten bekannt gegebener Stellen
§ 17Pflichten bekannt gegebener Sachverständiger

Abschnitt 5Widerruf
§ 18Widerruf der Bekanntgabe

Abschnitt 6Pflichten von Anlagenbetreibern
§ 19Gleichwertigkeit von Anerkennungen

Abschnitt 7Schlussvorschriften
§ 20Zugänglichkeit der Normen
§ 21Übergangsvorschriften

Anlage 1Prüfbereiche für Stellen
Anlage 2Prüfungsbereiche für Sachverständige

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.