§ 1a 9. BImSchV
Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit
Das Prüfverfahren nach § 1 Absatz 2 umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen sowie der für die Prüfung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bedeutsamen Auswirkungen einer UVP-pflichtigen Anlage auf die folgenden Schutzgüter:
- 1.
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- 2.
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- 3.
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- 4.
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
- 5.
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
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