§ 6e AEG
Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit
Ist der Antragsteller
- 1.
- die Bundesrepublik Deutschland,
- 2.
- ein Land,
- 3.
- eine kommunale Gebietskörperschaft oder ein Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften oder
- 4.
- eine juristische Person, die sich überwiegend in der Hand einer der in den Nummern 1 bis 3 genannten Gebietskörperschaften befindet,
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