Anlage 2 AEG
(zu § 6c)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2128)
Die Informationen, die antragstellende Unternehmen gemäß § 6c bereitzustellen haben, umfassen:
- a)
- verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie zugesagte Überziehungskredite und Darlehen;
- b)
- als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände;
- c)
- Betriebskapital;
- d)
- einschlägige Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Transportmittel, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge;
- e)
- Belastungen des Betriebsvermögens;
- f)
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
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