§ 26 AEntG

Binnenmarkt-Informationssystem

Für die grenzüberschreitende Bearbeitung eingehender und ausgehender Ersuchen verwendet die zentrale Behörde das Binnenmarkt-Informationssystem nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.