§ 1 AgrarAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.