BBiG
Berufsbildungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum23.01.2005
FundstelleBGBl I 2005, 931
VersionNeugefasst durch Bek. v. 4.5.2020 I 920
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 19.7.2024 I Nr. 246
mittelbare Änderung durch Art. 3 G v. 19.7.2024 I Nr. 246 ist berücksichtigt
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mittelbare Änderung durch Art. 3 G v. 19.7.2024 I Nr. 246 ist berücksichtigt
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Berufsbildung
- Kapitel 1Berufsausbildung
- Abschnitt 1Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
- Abschnitt 2Berufsausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 1Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 2Pflichten der Auszubildenden
- Unterabschnitt 3Pflichten der Ausbildenden
- Unterabschnitt 4Vergütung
- Unterabschnitt 5Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 6Sonstige Vorschriften
- Abschnitt 3Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
- Abschnitt 4Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Abschnitt 5Prüfungswesen
- Abschnitt 6Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
- Abschnitt 7Interessenvertretung
- Kapitel 2Berufliche Fortbildung
- Abschnitt 1Fortbildungsordnungen des Bundes
- Abschnitt 2Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
- Abschnitt 3Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen
- Kapitel 3Berufliche Umschulung
- Kapitel 4Berufsbildung für besondere Personengruppen
- Abschnitt 1Berufsbildung behinderter Menschen
- Abschnitt 2Berufsausbildungsvorbereitung
- Teil 3Organisation der Berufsbildung
- Kapitel 1Zuständige Stellen; zuständige Behörden
- Abschnitt 2Überwachung der Berufsbildung
- Abschnitt 3Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- Abschnitt 4Zuständige Behörden
- Kapitel 2Landesausschüsse für Berufsbildung
- Teil 4Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
- Teil 5Bundesinstitut für Berufsbildung
- Teil 6Bußgeldvorschriften
- Teil 7Übergangs- und Schlussvorschriften