§ 1a AgrStatG
Begriffsbestimmung
„Ökologische Wirtschaftsweise“ im Sinne dieses Gesetzes ist eine Wirtschaftsweise nach der Verordnung (EU) 2018/848.
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„Ökologische Wirtschaftsweise“ im Sinne dieses Gesetzes ist eine Wirtschaftsweise nach der Verordnung (EU) 2018/848.
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