Anlage 9 AHundV
(zu § 19 Absatz 2 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 21 Absatz 3 Satz 2,
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2474)
AusweisDer Ausweis muss die Bezeichnung Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft im Sinne des § 12e Absatz 3 BGG, das Kennzeichen nach Anlage 10 sowie die weiteren nachfolgenden Angaben in deutscher und englischer Sprache enthalten:
- 1.
- Angaben zum geprüften Kandidaten oder zur geprüften Kandidatin:Vorname, Name, ein Farbfoto des geprüften Kandidaten oder der Kandidatin
- 2.
- Angaben zum geprüften Hund:Name des Hundes, Wurftag, Nummerncode des Mikrochip-Transponders, ein Farbfoto des Hundes (Ganzkörper, seitlich, stehend oder liegend)
- 3.
- Gültigkeitsdatum
- 4.
- Aussteller und Ausstellungsdatum
- 5.
- Ausweisnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Ausweises ermöglicht. Dies kann die Zertifizierungsnummer oder das Geschäftszeichen sein.
- 6.
- Bei Blindenführhunden: Die Buchstaben MAG in Blindenschrift.Muster:Spezifikationen:Größe: 85,60 mm x 53,98 mm (ID-1) entsprechend ISO/IEC 7810Beschaffenheit: entsprechend ISO/IEC 7810Schrift: schwarz, Arial Narrow, 13,5-7 Pttaktile Erkennbarkeit: Buchstabenfolge M-A-G entsprechend ISO/IEC 7811-9, wird auf Ausweise für Blindenführhunde angebracht.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.