Inhaltsübersicht AnerkV
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2Funkanlagen
Abschnitt 3Elektromagnetische Verträglichkeit
Abschnitt 4Schlussvorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Zuständige Behörde |
§ 3 | Antrag |
§ 4 | Anerkennung als notifizierte Stelle |
§ 5 | Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle |
§ 6 | Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen |
§ 7 | Verpflichtungen der notifizierten Stelle |
§ 8 | Meldepflichten der notifizierten Stelle |
§ 9 | Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen |
§ 10 | Befugnis der notifizierten Stelle |
§ 11 | Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten |
§ 12 | Befugnis der notifizierten Stelle |
§ 13 | Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten |
§ 14 | Widerruf der erteilten Befugnis |
§ 15 | (weggefallen) |
§ 16 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 (zu § 11) | Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor Telekommunikation |
Anlage 2 (zu § 13) | Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor elektromagnetische Verträglichkeit |
Anlage 3 (zu § 15) | (weggefallen) |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.