Anlage 12 AnzV
(zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1755 - 1757;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
ECB-CONFIDENTIAL
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer
Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern
eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | wird durch die BBk ausgefüllt | ||||||||||
Identnummer Geschäftsleiter(in) | ||||||||||||
Identnummer des Instituts | ||||||||||||
1. Angaben zur Person
□ Herr □ Frau | ||||
Nachname, sämtliche Vornamen | ||||
Geburtsdatum | Geburtsort | |||
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat) |
2. Art der Anzeige
□ | – | Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG) |
□ | – | Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 2a KWG) |
3. Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen
□ | Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG) | □ | sonstiges Unternehmen | |
□ | Beginn der zusätzlichen Tätigkeit | |||
mit Wirkung vom | ||||
□ | Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit |
□ | als Geschäftsleiter(in) | □ | als Mitglied des Aufsichtsrats | □ | als Mitglied des Verwaltungsrats | □ | als Mitglied des Beirats |
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt) | wird durch die BBk ausgefüllt | |||||||||||
Kreditnehmereinheit-Nr. des Unternehmens | ||||||||||||
Identnummer des Unternehmens | ||||||||||||
4. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen
□ Hierzu ist Anlage 1 beigefügt.
Ort/Datum | eigenhändige Unterschrift | |||
Anlage 1 – Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen
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| □ JA □ NEIN | ||||||||||
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a) Unternehmen (bitte markieren Sie börsennotierte Unternehmen mit einem *) | b) Land | c) Beschreibung des Geschäftsfeldes des Unternehmens | d) Größe des Unternehmens | e) Funktion innerhalb des Unternehmens: Geschäftsleiter(in)/Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan/Sonstiges (bitte beschreiben) | f) Privilegierte Zählweise oder Nichtberücksichtigung des Mandats | g) Zusätzliche Verpflichtungen (z. B. Mitgliedschaft in Ausschüssen, Vorsitzfunktion) | h) Zeitaufwand pro Woche (in Stunden) und pro Jahr (in Tagen) unter Einrechnung zusätzliche Verpflichtungen | i) Mandatsdauer (von – bis) | j) Zusätzliche Anmerkungen | k) Anzahl der Sitzungen pro Jahr | l) Zusätzliche Informationen |
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oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaftoder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-GesellschaftMandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben.Nur bei Aufnahme einer Tätigkeit auszufüllen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.