§ 13 AO
Ständiger Vertreter
Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig
- 1.
- Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder
- 2.
- einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.
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