Anlage 11 ATA-OTA-APrV

(zu § 80 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2330)



Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses



Bescheinigung
über die staatliche Kenntnisprüfung
 
„______________________________________________“

Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort
 
hat am _____________________ die staatliche Kenntnisprüfung nach den §§ 66 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden.
Ort, Datum
 
(Siegel)
 
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische
Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)
Nichtzutreffendes streichen.

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