Anlage 13 ATA-OTA-APrV

(zu § 105 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2332)



Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses



Bescheinigung
über die staatliche Nachprüfung
 
„______________________________________________“

Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort
 
hat am __________________________ die staatliche Nachprüfung nach den §§ 91 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden.
Ort, Datum
 
(Siegel)
 
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)
Nichtzutreffendes streichen.

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