§ 45 AufenthV
Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
An Gebühren sind zu erheben
1. | für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte | ||
a) | mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr | 100 Euro, | |
b) | mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr | 100 Euro, | |
2. | für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte | ||
a) | für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten | 96 Euro, | |
b) | für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten | 93 Euro, | |
3. | für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung | 98 Euro, | |
4. | für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte | 80 Euro, | |
5. | für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte | 70 Euro. |
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