§ 76 AufenthV
Mitteilungen der Gewerbebehörden
Die für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden teilen den Ausländerbehörden mit
- 1.
- Gewerbeanzeigen,
- 2.
- die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis,
- 3.
- die Rücknahme und den Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis,
- 4.
- die Untersagung der Ausübung eines Gewerbes sowie die Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person.
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