AusbauBAusbV
Ausbauberufeausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen*
Informationen
Ausfertigungsdatum03.01.2024
FundstelleBGBl I 2024, Nr. 179, 222
VersionGeändert durch Art. 3 V v. 17.12.2024 I Nr. 425
Alle Normen
- Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Abschnitt 2Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin
- Unterabschnitt 1Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 2Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Abschnitt 3Berufsausbildung zum Zimmerer und zur Zimmerin
- Unterabschnitt 1Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 4Berufsausbildung zum Stuckateur und zur Stuckateurin
- Unterabschnitt 1Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 5Berufsausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
- Unterabschnitt 1Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 6Berufsausbildung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
- Unterabschnitt 1Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 7Berufsausbildung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
- Unterabschnitt 1Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 8Berufsausbildung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin
- Unterabschnitt 1Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 9Schlussvorschriften
§ 8
Struktur der Berufsausbildung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin sowie Ausbildungsberufsbild