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AuslWBEntschG

Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz

Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds

Informationen

Ausfertigungsdatum10.01.1960
FundstelleBGBl I 1960, 177
VersionZuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 10 G v. 12.7.2006 I 1466

Alle Normen


  • Erster Abschnitt
    Allgemeines
  • § 1
    Begriffsbestimmungen
    § 2
    Geltung des Bereinigungsgesetzes

  • Zweiter Abschnitt
    Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden
  • § 3
    Inhalt des Entschädigungsanspruchs
    § 4
    Ansprüche aus Zinsscheinen
    § 5
    Beginn der Leistungspflicht
    § 6
    Ausschluß nachträglicher Kürzungen
    § 7
    Nachträgliche Anerkennung von Auslandsbonds
    § 8
    Zahlungen an die Konversionskasse
    § 9
    Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
    § 10
    Eintragung von Entschädigungsansprüchen in die Schuldbücher

  • Dritter Abschnitt
    Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke
  • § 11
    Inhalt des Entschädigungsanspruchs
    § 12
    Fälligkeit der Entschädigungsansprüche
    § 13
    Kürzungsrecht des Ausstellers nach Leistung
    § 14
    Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
    § 15
    Gerichtsstand

  • Vierter Abschnitt
    Verschiedene Vorschriften
  • § 16
    Haftung Dritter
    § 17
    Ersatzurkunden und andere Ersatzleistungen
    § 18
    Steuer- und Bilanzierungsvorschriften
    § 19
    Entschädigungsansprüche nach § 52 AuslWBG
    § 20
    Vorschriften für die in den Niederlanden begebenen Auslandsbonds

  • Fünfter Abschnitt
    Schlußvorschriften
  • § 21
    Land Berlin
    § 22
    Inkrafttreten
    Anlage
    (§ 9 Abs. 1)
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