(Fundstelle: BGBl. I 2017, 322 - 327)
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Monaten im |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Teile und Zubehör organisieren und verkaufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
rechtliche und technische Vorgaben, betriebliche Regelungen, Datenverarbeitungsprogramme und fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
in Abstimmung mit anderen Geschäftsfeldern den Einkauf planen und Bestellungen durchführen - c)
Verkaufspreise mit vorgegebenen Zuschlagsätzen kalkulieren - d)
Warenlieferungen annehmen, Waren nach Art und Menge sowie auf offene Mängel prüfen und bei Beanstandungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten - e)
Wareneingänge dokumentieren und Waren insbesondere unter Einhaltung der Regeln des Umweltschutzes einlagern - f)
Eingangsrechnungen auf Richtigkeit prüfen und Unstimmigkeiten klären - g)
Teile und Zubehörlager unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik und der Lagerkennzahlen organisieren - h)
Liefertermine überwachen und kommunizieren und Maßnahmen bei Lieferungsverzug einleiten - i)
Material einem Auftrag zuordnen und ausgeben - j)
Kundenwünsche ermitteln, Kunden und Kundinnen unter Nutzung von Produktinformationen beraten, Teile und Zubehör verkaufen und Rechnungen erstellen - k)
Präsentation von Zubehör planen und umsetzen - l)
die eigene Vorgehensweise reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
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2 | An Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Werkstattmitarbeiter und Werkstattmitarbeiterinnen unterstützen und dabei sowohl Arbeitsprozesse und Fahrzeugtechnologien berücksichtigen als auch technische Standards und gesetzliche Bestimmungen einhalten - b)
Sichtprüfungen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen durchführen - c)
mechanische, hydraulische, pneumatische sowie elektrische und elektronische Systeme in Fahrzeugen unterscheiden und ihre Funktion erläutern - d)
an Diagnose-, Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten mitwirken - e)
bei der Beanstandungs- und Schadensaufnahme als Grundlage für die Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken
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| | - f)
die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Fahrzeugen, von deren Komponenten und von deren Betriebsstoffen organisieren und dabei Hersteller- und Lieferantenvorgaben einhalten - g)
durchgeführte Reparatur- und Servicearbeiten erläutern - h)
Werkstattprozesse reflektieren und Schlussfolgerungen für die kaufmännischen Arbeitsprozesse ableiten
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3 | Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Qualitätsvorgaben im Kundenservice anwenden - b)
Informationssysteme unter Einhaltung des Datenschutzes nutzen - c)
Kundenwünsche, auch in einer Fremdsprache, ermitteln und die weitere Bearbeitung koordinieren - d)
Werkstatt- und Serviceleistungen sowie zeitwertgerechte Reparaturleistungen anbieten - e)
bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken - f)
Kunden- und Fahrzeugdaten erfassen und pflegen - g)
Werkstattaufträge unter Berücksichtigung von Daten aus technischen Unterlagen und Fahrzeugpapieren erstellen - h)
Termine planen und mit den zuständigen Bereichen koordinieren - i)
anforderungsbezogene Fremdleistungen organisieren - j)
die Prüfung der Teileverfügbarkeit bereits bei der Terminvergabe veranlassen - k)
die Kundenmobilität sicherstellen - l)
Rechnungen erstellen und erläutern und Zahlungen entgegennehmen
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| | - m)
Zahlungen verbuchen und den Kassenabschluss durchführen - n)
Reklamationsgespräche situationsgerecht führen und die weitere Bearbeitung koordinieren - o)
Gewährleistungs- und Kulanzanträge bearbeiten - p)
betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und mitgestalten - q)
eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen
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4 | Betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
datenschutzrechtliche Vorschriften im Umgang mit Kundendaten einhalten - b)
Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten sowie regionale Wettbewerber beobachten - c)
Kontaktdaten für die Kundenakquise beschaffen - d)
Kundendaten zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe entsprechender Programme verarbeiten und pflegen - e)
Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
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| | - f)
Entwicklung von Marketingkonzepten unterstützen und dabei die Wettbewerbssituation des Betriebes einbeziehen und wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten - g)
Sonderaktionen und Veranstaltungen planen, innerbetrieblich abstimmen, organisieren und durchführen - h)
Spenden- sowie Sponsoringanfragen bearbeiten und Sponsoring- und Kooperationsverträge vorbereiten und überwachen - i)
digitale Medien für Marketingmaßnahmen nutzen - j)
den Informationsaustausch zwischen den betrieblichen Geschäftsfeldern als Voraussetzung für ein erfolgreiches Marketing fördern und nutzen - k)
Marketingmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaßnahmen ableiten
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5 | Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
bei der Unterstützung des Fahrzeughandels und -vertriebs rechtliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und technische Normen einhalten - b)
Fahrzeuge unter Berücksichtigung verschiedener Fahrzeugtypen einkaufen und dabei Kauf- und Werkvertragsrecht einhalten sowie Finanzierungsspielräume berücksichtigen - c)
Liefertermine überwachen - d)
Einkaufs- und Verkaufskonditionen unter Einhaltung bestehender Vertriebsverträge ausschöpfen und deren Erfüllung überwachen - e)
Fahrzeugeinkauf, -ankauf und -inzahlungnahme erfassen - f)
den verkaufsfertigen Zustand von Fahrzeugen veranlassen und überprüfen - g)
Vertriebssysteme für den Fahrzeughandel unterscheiden und Vertriebswege, insbesondere Onlinehandel, nutzen - h)
Probefahrten organisieren - i)
Kundenbestellungen dokumentieren - j)
Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen vorbereiten und durchführen - k)
Fahrzeugübergaben vorbereiten - l)
Informationen zur Kundenzufriedenheit nach Fahrzeugauslieferung erfragen und dokumentieren - m)
die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
| | 7 |
6 | Finanzdienstleistungs- produkte im Fahrzeughandel vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
bei der Vorbereitung von Finanzdienstleistungsprodukten die Finanzmarkt- und Wettbewerbssituation berücksichtigen sowie die Rechtsgrundlagen zum Vertragswesen anwenden - b)
Finanzierungsmodelle vergleichen und Finanzierungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
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| | - c)
Leasingmodelle vergleichen und Leasingangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten - d)
Versicherungsprodukte vergleichen und Versicherungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten - e)
zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen bedarfsgerecht anbieten - f)
Verträge unterschriftsreif vorbereiten und dokumentieren - g)
Laufzeiten der Verträge kontrollieren und Anschlussmaßnahmen einleiten - h)
die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
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3 |
7 | Personalbezogene Aufgaben bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
die Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten einhalten - b)
arbeits-, sozial-, mitbestimmungs- und tarifrechtliche Vorschriften bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben einhalten - c)
Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen - d)
im Personalbeschaffungsprozess mitwirken, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen - e)
bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Schriftstücke erstellen - f)
bereichsbezogene Personalstatistiken führen und auswerten - g)
nach betrieblichen Vorgaben den Personaleinsatz planen und dabei Arbeitszeitregelungen einhalten - h)
Reisekostenabrechnungen bearbeiten - i)
Prämien und Provisionen nach vorgegebenen Schemata ermitteln und Entgeltabrechnungen vorbereiten - j)
notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Einhaltung der Fristen aufbereiten - k)
Arbeitsabläufe im Hinblick auf Personalplanung und -einsatz bewerten und reflektieren und Maßnahmen zur Optimierung vorschlagen
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8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
kaufmännische Steuerung und Kontrolle unter Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben unterstützen - b)
Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigen - c)
Buchungsvorgänge bearbeiten - d)
Kassenbücher führen - e)
Bestands- und Erfolgskonten führen
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| | - f)
Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren, Offene-Posten-Listen führen und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - g)
Inventuren terminieren und durchführen und die Ergebnisse für die Vorbereitung des Jahresabschlusses nutzen - h)
am buchhalterischen Jahresabschluss mitwirken - i)
auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren - j)
Verkaufspreise kalkulieren - k)
betriebliche Kennzahlen unter Anwendung der Voll- und Teilkostenrechnung ermitteln, beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten - l)
Daten zur Kalkulation für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten - m)
die eigene Vorgehensweise hinsichtlich Genauigkeit und Korrektheit bewerten und Verbesserungsmaßnahmen ableiten
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5 |
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Monaten im |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
| während der gesamten Ausbildung
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2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie deren Zusammenwirken entlang der Wertschöpfungskette erläutern - b)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, zu Berufsvertretungen und zu Gewerkschaften nennen - c)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
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| | - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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