§ 11 BankkflAusbV
Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern
(1) Im Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- komplexe Kundenanliegen und Vermögenssituationen zu analysieren,
- 2.
- kursbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen,
- 3.
- kundenorientierte Lösungen zum Aufbau und zur Optimierung von Vermögen zu entwickeln und zu erörtern,
- 4.
- Kunden und Kundinnen anlassbezogen über Vorsorge und Absicherung zu informieren sowie
- 5.
- rechtliche Regelungen einzuhalten.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.