Anlage 2 BAProVFFPrV
(zu § 17)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 378, S. 11)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Benennung der Prüfungsteile,
- 2.
- Bewertung des Prüfungsteils „Kundenbedarfsfelder“,
- 3.
- Bewertung des Prüfungsteils „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“,
- 4.
- Bewertung der im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 11,
- 5.
- Bewertung der im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 12,
- 6.
- Benennung des Themas der schriftlichen Praxistransferarbeit nach § 13 Absatz 2,
- 7.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 13,
- 8.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 9.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 10.
- die Gesamtnote in Worten und
- 11.
- Befreiungen nach § 16
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