III. BAZustAnO

Übergangsregelungen

Die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts in der Fassung vom 28. Dezember 2017 (BGBl. 2018 I S. 127) ist weiterhin anzuwenden:

a)
auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren,

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