III. BAZustAnO
Übergangsregelungen
Die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts in der Fassung vom 28. Dezember 2017 (BGBl. 2018 I S. 127) ist weiterhin anzuwenden:
- a)
- auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren,
- b)
- auf die am 30. September 2024 anhängigen Widerspruchsverfahren und Klagen von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Bundesagentur für Arbeit in Beihilfeangelegenheiten,
- c)
- bis zum Abschluss von Rechtsbehelfsverfahren gegen beihilferechtliche Bescheide, die vor dem 1. Oktober 2024 erlassen worden sind.
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