IV. BAZustAnO

Schlussvorschriften

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts vom 22. Juli 2008 (BGBl. I S. 1405) aufgehoben.

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