§ 6 BBFVerfV
Verfahren zur Dokumentation der Leistungen
Das Verfahren ist zu dokumentieren. Die Verfahrensdokumentation muss enthalten:
- 1.
- die vom Feststellungsantrag umfassten berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen des Referenzberufs,
- 2.
- die von der Feststellerin oder dem Feststeller für die Berufsbildpositionen ausgewählten oder festgelegten Feststellungsinstrumente,
- 3.
- die Benennung der jeweils berücksichtigten integrativen Berufsbildpositionen,
- 4.
- die Benennung der konkreten Aufgabenstellungen,
- 5.
- Angaben zu den jeweiligen Leistungen der Antragstellerin oder des Antragstellers,
- 6.
- ein begründetes Feststellungsergebnis für die berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen und
- 7.
- eine Begründung des Gesamtergebnisses.
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