Anlage 2 BBFVerfV
(zu § 7 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 346, S. 7)
[Logo/Bezeichnung der zuständigen Stelle] |
Bescheid |
über die Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit |
nach § 50c Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes/nach § 41c Absatz 3 Satz 1 der Handwerksordnung [Unzutreffendes streichen] |
Hiermit wird die Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit von |
[Vorname, Name, Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers] |
mit der für die Ausübung des Referenzberufs |
[konkrete Bezeichnung des Referenzberufs, ggf. Fachrichtung, Datum der Ausbildungsordnung] |
erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt. |
Im Einzelnen: [nachstehend Unzutreffendes streichen] |
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[Einschließlich Erläuterung des jeweiligen Feststellungsergebnisses unter Berücksichtigung berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes] |
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[Ort, Datum, Unterschrift(en)] |
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