§ 2 BeamtVG
Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind
- 1.
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
- 2.
- Hinterbliebenenversorgung,
- 3.
- Bezüge bei Verschollenheit,
- 4.
- Unfallfürsorge,
- 5.
- Übergangsgeld,
- 6.
- Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
- 7.
- Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,
- 8.
- Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,
- 9.
- Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,
- 10.
- Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,
- 11.
- Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,
- 12.
- Einmalzahlung nach Abschnitt 11.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.