§ 2 BeamtVZustAnO
Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Versorgungsbezüge
Die Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde für die Festsetzung der Versorgungsbezüge (einschließlich Dienstunfallfürsorge) gegenüber Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, deren Versorgung auf
- 1.
- einem Beamten- oder Richterverhältnis zum Bund,
- 2.
- einem Vertrag mit dem Bund,
- 3.
- einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis als
- a)
- Bundespräsidentin oder Bundespräsident,
- b)
- Mitglied der Bundesregierung,
- c)
- Parlamentarische Staatssekretärin oder Parlamentarischer Staatssekretär,
- d)
- Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts,
- e)
- Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für den Datenschutz,
- f)
- Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages oder
- g)
- Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik
- 4.
- (weggefallen)
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