§ 1 BeamtVZustAnO

Anwendungsbereich

Diese Anordnung regelt die Durchführung

1.
der Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge (einschließlich Dienstunfallfürsorge),
2.
des Versorgungsausgleichs und des Bundesversorgungsteilungsgesetzes,
3.
der Versorgungslastenteilung,
4.
der Versorgungsangelegenheiten nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (im Folgenden G 131 genannt),
5.
weiterer Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Aufgaben nach den Nummern 1 bis 4 stehen,
6.
der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den Nummern 1 bis 5 genannten Bereichen.

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