§ 190 BEG
Der Antrag soll enthalten
- 1.
- Angaben zur Person und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen,
- 2.
- eine Darstellung des den Anspruch begründenden Sachverhalts,
- 3.
- Angabe von Beweismitteln,
- 4.
- Angaben über Art und Umfang des Anspruchs,
- 5.
- eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt oder einen Anspruch angemeldet hat,
- 6.
- eine Erklärung über Leistungen, die im Zuge der Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung aus deutschen öffentlichen Mitteln oder von einem nach bürgerlichem Recht Schadensersatzpflichtigen bewirkt worden sind,
- 7.
- eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg ein Rückerstattungsverfahren wegen eines dem Antragsteller oder seinem Rechtsvorgänger vor der Entziehung gehörenden Vermögensgegenstandes anhängig gemacht worden ist.
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