BEG
Bundesentschädigungsgesetz
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Informationen
Ausfertigungsdatum18.01.1953
FundstelleBGBl I 1953, 1387
VersionZuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 5 G v. 28.6.2021 I 2250
Alle Normen
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Erster TitelAnspruch auf Entschädigung
- Zweiter TitelÜbergang und Übertragung des Anspruchs auf Entschädigung
- Zweiter AbschnittSchadenstatbestände
- Erster TitelSchaden an Leben
- Zweiter TitelSchaden an Körper oder Gesundheit
- Dritter TitelSchaden an Freiheit
- I.Freiheitsentziehung
- II.Freiheitsbeschränkung
- Vierter TitelSchaden an Eigentum
- Fünfter TitelSchaden an Vermögen
- Sechster TitelSchaden durch Zahlung von Sonderabgaben, Geldstrafen, Bußen und Kosten
- Siebenter TitelSchaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
- I.Grundsatz
- II.Schaden im beruflichen Fortkommen
- 1.Begriff
- 2.Selbständige Berufe
- 3.Unselbständige Berufe
- A.Privater Dienst
- B.Öffentlicher Dienst
- a)Gemeinsame Vorschriften
- b)Beamte
- c)Berufssoldaten
- d)Angestellte und Arbeiter
- e)Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen
- C.Dienst bei Religionsgesellschaften
- 4.Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
- 5.Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung
- 6.Schaden in der Ausbildung
- 7.Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen mit Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit
- 7.Höchstbetrag der Kapitalentschädigung
- 8.Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- 9.Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- III.Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen
- 1.Schaden an einer Versicherung außerhalb der Sozialversicherung
- 2.Versorgungsschäden
- 3.Schaden in der Sozialversicherung
- 4.Schaden in der Kriegsopferversorgung
- IV.Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit
- Achter TitelSoforthilfe für Rückwanderer
- Neunter TitelKrankenversorgung
- Zehnter TitelZusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen
- 1.Zusammentreffen von zwei Ansprüchen
- 2.Zusammentreffen von drei Ansprüchen
- 3.Zusammentreffen von vier Ansprüchen
- 4.Anwendbarkeit in den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a
- Dritter AbschnittBesondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen
- Vierter AbschnittBesondere Gruppen von Verfolgten
- Erster TitelGrundsatz
- Zweiter TitelVerfolgte aus den Vertreibungsgebieten
- Dritter TitelStaatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention
- Vierter TitelGemeinsame Vorschriften
- Fünfter Abschnitt
- Sechster AbschnittBefriedigung der Entschädigungsansprüche
- Siebenter AbschnittHärteausgleich
- Achter AbschnittVerteilung der Entschädigungslast
- Neunter AbschnittEntschädigungsorgane und Verfahren
- Erster TitelEntschädigungsorgane
- Zweiter TitelGemeinsame Verfahrensvorschriften
- Dritter TitelEntschädigungsbehörden
- Vierter TitelEntschädigungsgerichte
- Fünfter TitelVerfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung
- Zehnter AbschnittÜbergangs- und Schlußvorschriften